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Contractor of Record (COR) Pakistan

Die Partnergesellschaft von Aniday in Pakistan wird Vertragspartei Ihrer Auftragnehmer:innen und zahlt aus

Den Dienstvertrag mit Ihrer selbstständigen Fachkraft in Pakistan unterschreibt die Partnergesellschaft von Aniday. Vorher steht die Prüfung am Control-Test und am „Workman“-Begriff; danach behalten wir die Quellensteuer nach Section 153 ein und führen sie ab, wie es einer pakistanischen Zahlstelle obliegt, holen NTN-, Sales-Tax- und Schutzrechtsunterlagen ein und zahlen in Rupien aus. An der Zusammenarbeit ändert sich nichts — die Person arbeitet weiter direkt mit Ihrem Team. Was Sie nicht brauchen: eine eigene Gesellschaft in Pakistan und ein Statusrisiko in Ihren Büchern.

Selbstständig oder doch angestellt? Für dauerhafte Vollzeitrollen ist EOR in Pakistan der richtige Weg; welcher Fall vorliegt, sagen wir Ihnen vor der Unterschrift.

Flagge Pakistans

Überblick über die Arbeitskräfte in Pakistan

Timezone
Gehaltszyklus
Monatlich
Currency
Währung
PKR
Holidays
Anzahl der Feiertage
14
Population
Bevölkerung
~250 M
GDP
Durchschnittliches BIP
$1,643
Timezone
Zeitzone
UTC+5
Statutory employer cost
Gesetzl. Arbeitgeberkosten
~1–2% vom Brutto
Personal income tax
Einkommensteuer
0–35%
Standard notice period
Kündigungsfrist
1 Monat

Wer wird Vertragspartner Ihrer Auftragnehmer:innen in Pakistan?

Geschützt ist nach pakistanischem Arbeitsrecht der „Workman“, definiert in der Industrial and Commercial Employment (Standing Orders) Ordinance 1968 und den Nachfolgegesetzen der Provinzen. Wer dazugehört, entscheiden die Gerichte mit dem Control-Test: Wer stellt ein, wer steuert die Arbeit, wer zahlt die Vergütung, wer kann kündigen, und muss die Person persönlich leisten? Echte Selbstständige stehen außerhalb davon, unter dem Contract Act 1872. Den Dienstvertrag schließt beim Contractor of Record eine Gesellschaft vor Ort in Ihrem Auftrag — hier die Partnergesellschaft von Aniday in Pakistan. Sie behält die richtige Quellensteuer ein, führt die Unterlagen, die das FBR und die Finanzbehörden der Provinzen erwarten, und haftet für die Statuseinordnung.

Projektbezogene Entwickler, Berater in Teilzeit, Fractional-Rollen und Consultants, die ihre Arbeitszeit selbst einteilen und weitere Kunden bedienen: Für diese Konstellationen ist der COR gemacht. Weisungsgebunden, dauerhaft und in Vollzeit bedeutet dagegen Anstellung, und dafür gibt es den Employer of Record in Pakistan. Welcher Fall vorliegt, sagen wir Ihnen vor der Unterschrift.

Für Auftraggeber aus Deutschland, Österreich und der Schweiz kommt die eigene Seite hinzu: Wer eine selbstständige Person unmittelbar beauftragt, trägt das Risiko der Scheinselbstständigkeit und muss im Streitfall ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV führen. Ist die Partnergesellschaft von Aniday Vertragspartei, entsteht das Auftragsverhältnis in Pakistan und nicht am Sitz der Muttergesellschaft — die lokalrechtliche Exposition rückt damit vom Headquarter weg. Die Rechnung von Aniday buchen Sie als Leistungsbezug aus dem Ausland im Reverse-Charge-Verfahren.

Aniday in Pakistan — über unsere lokale Partnergesellschaft
Adresse:
Karachi, Pakistan
Ihr Unternehmen
Partnergesellschaft von Aniday in Pakistan Flagge Pakistans
(Vertragspartner, Zahlender, Abzugsverpflichteter, Compliance-Verantwortlicher)
Selbstständiger Auftragnehmer
Vertragspartner der Fachkraft ist die Partnergesellschaft von Aniday in Pakistan; die fachliche Abstimmung läuft unverändert direkt mit Ihrem Team.

Diese Aufgaben übernimmt Aniday

Sechs Aufgaben, die in Pakistan einen Vertragspartner vor Ort voraussetzen — von der Statusprüfung bis zur Steuerbescheinigung.

Statusprüfung
Statusprüfung vor Vertragsschluss

Wer die Arbeit steuert, ob die Person persönlich leisten muss oder sich vertreten lassen darf, wer das wirtschaftliche Risiko trägt und ob sie weitere Kunden bedient — diese Punkte gehen wir vor dem Onboarding durch, so wie pakistanische Gerichte sie gewichten. Ergibt die Prüfung „Workman“, hören Sie das von uns, und die Rolle läuft über den EOR.

Dienstvertrag
Vertragsschluss durch die Partnergesellschaft

Geregelt sind Leistungsumfang, Ergebnisse, Honorar, Vertraulichkeit und Nicht-Exklusivität, dazu die schriftliche Übertragung der Schutzrechte — denn nach der Copyright Ordinance 1962 behält der Urheber die meisten Auftragswerke, jede Übertragung braucht die Schriftform, und eine Übertragung durch den Urheber ist auf zehn Jahre begrenzt, wenn der Vertrag das nicht regelt.

Zahlungen
Rechnung in USD, Auszahlung in PKR

Sie erhalten eine Rechnung von Aniday in USD oder SGD. Die Fachkraft bekommt im vereinbarten Rhythmus eine Banküberweisung oder Raast-Zahlung in Rupien. Weil das eine Inlandszahlung ist, entfallen für sie Proceeds Realisation Certificate und SBP-Erklärung.

Steuerunterlagen
Quellensteuer und Nachweise

15 % auf freiberufliche und 4 % auf IT- und IT-gestützte Leistungen sind einzubehalten, sobald ein pakistanisches Unternehmen nach Section 153(1)(b) der Income Tax Ordinance 2001 zahlt — das Doppelte, wenn die Person nicht auf der Active Taxpayer List steht. Unsere Partnergesellschaft behält ein, führt ab, reicht die Quellensteuererklärung ein und stellt die Bescheinigung aus, mit der die Person die Anrechnung in ihrer Steuererklärung erhält.

Haftung
Haftung für die Statuseinordnung

Stuft eine Behörde eine über unseren COR beauftragte Person später als „Workman“ ein, treffen die Nachforderungen für EOBI und die Sozialversicherung der Provinz, Gratuity, Urlaub und die Ansprüche nach den Standing Orders uns und nicht Sie. Dafür zahlen Sie die Gebühr.

Wechsel in Festanstellung
Wechsel in die Anstellung

Wächst die Rolle zur Vollzeitstelle, stellen wir auf einen Arbeitsvertrag unter unserem EOR in Pakistan um — samt EOBI, Sozialversicherung der Provinz, Urlaub und Gratuity. Ansprechpartner und Plattform bleiben dieselben.

Rechtsrahmen für Auftragnehmer in Pakistan

Woran sich in Pakistan entscheidet, ob ein Auftragsverhältnis trägt. Stand aller Angaben: September 2026, Quellen unter der Tabelle.

Thema Regel in Pakistan
Arbeitnehmer oder Selbstständige:r Geschützt wird der „Workman“ — durch die Industrial and Commercial Employment (Standing Orders) Ordinance 1968 und die Provinzfassungen, die sie nach dem 18. Verfassungszusatz abgelöst haben, etwa den Sindh Terms of Employment (Standing Orders) Act 2015. Maßgeblich ist der Control-Test: Wer stellt ein, wer steuert die Arbeit, wer zahlt, wer kann kündigen, und muss die Person persönlich arbeiten oder darf sie sich vertreten lassen? Für Selbstständige gilt stattdessen der Contract Act 1872.
Wer als Auftragnehmer:in tätig sein darf In Pakistan Ansässige mit National Tax Number (NTN); bei natürlichen Personen dient die CNIC nach Registrierung beim FBR zugleich als NTN. Wer auf der Active Taxpayer List (ATL) steht, zahlt die halbe Quellensteuer. Ausländer brauchen ein an einen Arbeitgeber gebundenes Arbeitsvisum — sie laufen deshalb über EOR mit Arbeitsvisum und nicht über den COR.
Einkommensteuer Maßgeblich ist die Income Tax Ordinance 2001: Natürliche Personen ohne Gehaltseinkünfte zahlen progressive Sätze auf Einkünfte über Rs 600.000. Wer IT- oder IT-gestützte Leistungen direkt an einen ausländischen Kunden exportiert und beim PSEB registriert ist, zahlt nach Section 154A bis einschließlich Steuerjahr 2029 eine Abgeltungsteuer von 0,25 % auf die Überweisung; ohne PSEB-Registrierung gilt ein höherer Satz. Inländische Einkünfte aus Leistungen werden nach den normalen Stufen besteuert, wobei die Quellensteuer nach Section 153 als Mindeststeuer wirkt.
Einbehaltungspflicht des Zahlenden Als „prescribed person“ nach Section 153(1)(b) behält ein pakistanisches Unternehmen auf Leistungen ein: 15 % auf freiberufliche und selbstständige Leistungen (30 %, wenn die Person nicht auf der ATL steht), 4 % / 8 % auf IT- und IT-gestützte Leistungen und 7 % / 14 % auf bestimmte Leistungen, sobald die Jahreszahlungen an die Person Rs 30.000 übersteigen; der einbehaltene Betrag wirkt als ihre Mindeststeuer. Einen ausländischen Auftraggeber ohne Präsenz in Pakistan trifft keine Abzugspflicht. Beim COR ist unsere Partnergesellschaft Abzugsverpflichtete.
Umsatzsteuer (Sales Tax) Leistungen besteuert nicht der Bund, sondern jede Provinz selbst — Punjab (PRA) 16 %, Sindh (SRB) 15 %, Khyber Pakhtunkhwa (KPRA) 15 %, Belutschistan (BRA) 15 %, Islamabad 16 % —, mit ermäßigten Sätzen für IT- und IT-gestützte Leistungen in mehreren Provinzen, in Punjab 5 %. Eine Umsatzschwelle gibt es nicht: Registrieren muss sich in der Regel jeder, der eine steuerbare Leistung erbringt. Exportierte Leistungen, die in Devisen über die SBP bezahlt werden, sind mit 0 % besteuert; die Leistung an unsere Gesellschaft in Pakistan ist dagegen eine Inlandsleistung, deshalb klären wir die Position in der jeweiligen Provinz von Fall zu Fall.
Sozialversicherung Arbeitgeberbeiträge zu EOBI oder zur Sozialversicherung der Provinz fallen für Auftragnehmer nicht an, und einen freiwilligen Beitritt für Selbstständige sieht der EOBI Act 1976 nicht vor; ein Reformentwurf von 2026 schlägt einen vor. Vorgesorgt wird über Fonds des Voluntary Pension System und private Versicherungen.
Rechte am Arbeitsergebnis Anders als in vielen Nachbarländern begünstigt die Grundregel hier den Urheber: Nach der Copyright Ordinance 1962 ist er erster Rechteinhaber. In Auftrag gegebene Fotografien, Porträts, Stiche und Filme gehen ohne Weiteres auf den Auftraggeber über; Software, Texte und Designs bleiben beim Auftragnehmer, solange nichts übertragen wird. Section 14 verlangt für jede Übertragung die Schriftform, und eine Übertragung durch den Urheber fällt nach zehn Jahren zurück, wenn der Vertrag das nicht regelt — deshalb enthält der Vertrag von Aniday eine Übertragungs- und Lizenzstruktur, die die Rechte an Sie weiterleitet.
Rechnung und Nachweise Für nicht registrierte Personen ist kein Format vorgeschrieben; wer bei einer Finanzbehörde der Provinz registriert ist, stellt Sales-Tax-Rechnungen mit seiner Registrierungsnummer aus. Wer ausländische Kunden direkt abrechnet, braucht den Zahlungseingang über eine Bank und ein Proceeds Realisation Certificate (PRC), um den Satz nach Section 154A zu beanspruchen. Beim COR entfällt all das: Die Rechnung geht in Rupien an unsere Gesellschaft in Pakistan.
Währung und Zahlungsweg Die Rupie ist nicht frei konvertierbar; Zuflüsse steuern der Foreign Exchange Regulation Act 1947 und die Regeln der SBP. Direktzahlungen aus dem Ausland laufen über SWIFT, Payoneer oder Wise mit Auszahlung in PKR — PayPal ist nicht verfügbar. 2026 hat die SBP Freelancern und IT-Exporteuren erlaubt, bis zu 50 % der Erlöse auf einem Exporters' Special Foreign Currency Account zu halten, und die detaillierte Meldepflicht unter 25.000 US-Dollar gestrichen. Beim COR überweist unsere Partnergesellschaft lokal in Rupien per Banküberweisung oder Raast; Sie zahlen eine Aniday-Rechnung in USD oder SGD.
Datenschutz Ein umfassendes Datenschutzgesetz fehlt bislang: Die Personal Data Protection Bill hat die Konsultation durchlaufen, wurde vom Parlament aber nicht verabschiedet. Geschützt sind personenbezogene Daten über den Prevention of Electronic Crimes Act 2016 in der Fassung von 2025, über Branchenregeln und über Artikel 14 der Verfassung. Die Auftragnehmerdaten verarbeitet die Partnergesellschaft von Aniday nach ihren eigenen Datenschutzbedingungen.
Folgen einer Umqualifizierung Wird umqualifiziert, drohen dem Auftraggeber Nachforderungen für EOBI und die Sozialversicherung der Provinz, Ansprüche auf Gratuity, Urlaub und Kündigungsschutz nach dem Standing-Orders-Recht sowie das steuerliche Risiko aus Mindeststeuer und versäumter Quellensteuer. Schließt ein Auftragnehmer gewohnheitsmäßig Verträge im Namen eines ausländischen Unternehmens ab, steht nach den Doppelbesteuerungsabkommen Pakistans zusätzlich eine Betriebsstätte durch einen „abhängigen Vertreter“ im Raum.

Quellen. Income Tax Ordinance 2001, Sections 153 und 154A, ATL- und NTN-Regeln vom Federal Board of Revenue; Devisenregeln und Regeln zum Exporters' Special Foreign Currency Account von der State Bank of Pakistan; Registrierung für IT/ITeS-Exporte vom Pakistan Software Export Board; Sales-Tax-Sätze der Provinzen von der Punjab Revenue Authority, dem Sindh Revenue Board und der KPRA; Copyright Ordinance 1962 von der Intellectual Property Organization of Pakistan. Zuletzt geprüft: 09/2026.

Von der Auswahl bis zur ersten Zahlung

Zwischen der Zusage an eine Person und der ersten Zahlung auf deren Konto in Pakistan liegen drei Schritte.

Statuscheck und Vertragsschluss

Leistungsumfang, Arbeitszeiten, Weisungsgebundenheit, Vertretungsmöglichkeit und Exklusivität prüfen wir am Control-Test und am „Workman“-Begriff; trägt der COR, schließt die Partnergesellschaft von Aniday den Dienstvertrag mit der Person ab. Darin stehen Leistungen, Honorar, Vertraulichkeit, die schriftliche Übertragung der Schutzrechte, die Datenverarbeitung und die Kündigungsbedingungen.

Onboarding und Unterlagen

Die Identität prüfen wir über die CNIC, dazu kommen NTN- und ATL-Status, die Sales-Tax-Registrierung in der Provinz und die Bankverbindung. Daraus entsteht das Compliance-Paket, das Sie Ihren Wirtschaftsprüfern vorlegen können.

Abrechnung und Auszahlung

Die Zusammenarbeit läuft direkt mit Ihrem Team; aus freigegebenen Rechnungen oder Stundennachweisen wird eine Sammelrechnung von Aniday an Sie. Im vereinbarten Rhythmus geht die Zahlung in Rupien heraus, die Steuer nach Section 153 wird einbehalten und abgeführt; Bescheinigungen und Zahlungsnachweise liegen für das FBR und für Sie bereit.

In der Regel steht der erste Vertrag in 3–7 Werktagen

COR, EOR oder Eigenverwaltung?

Contractor of Record Employer of Record Contractor-Management-Software
Vertragspartei vor Ort Die Partnergesellschaft von Aniday in Pakistan unterschreibt den Dienstvertrag Die Partnergesellschaft von Aniday in Pakistan stellt die Person an Sie unterschreiben selbst aus dem Ausland; das Tool bewegt nur Dokumente und Auszahlungen
Passt für Projektarbeit, Spezialisten in Teilzeit, Berater, Fractional-Rollen Weisungsgebundene, dauerhafte Vollzeitrollen Unternehmen mit eigener Gesellschaft, eigener Rechtsberatung oder Risikobereitschaft in der Statusfrage
Wer trägt das Statusrisiko Aniday prüft und haftet Entfällt — die Person ist angestellt Bleibt vollständig bei Ihnen
Abzüge und Absicherung Unsere Partnergesellschaft wickelt die Quellensteuer nach Section 153 ab; kein EOBI, keine Gratuity EOBI, Sozialversicherung der Provinz, Gratuity, Urlaub und Lohnsteuerabzug laufen mit Kein Abzug durch Sie; PRC, Section 154A und Sales Tax bleiben bei der Person
Übergang in ein Arbeitsverhältnis Innerhalb von Tagen in eine EOR-Anstellung — Von Hand

🇵🇰 Häufige Fragen zu Auftragnehmern in Pakistan

Nein. Direkt kontrahieren darf ein ausländisches Unternehmen ohne Weiteres, und Quellensteuer fällt dabei nicht an, weil die Zahlstelle keine Präsenz in Pakistan hat. Nur bleiben dann PSEB-Registrierung, Proceeds Realisation Certificates, die Sales Tax der Provinz und die SBP-Unterlagen allein bei der beauftragten Person, und Sie tragen das Risiko in Sachen Status, Schutzrechte und Betriebsstätte. Beim Contractor of Record ist die Partnergesellschaft von Aniday Vertragspartnerin — Sie kommen ohne eigene Gesellschaft in Pakistan aus, und die Compliance liegt bei einem Unternehmen vor Ort.

Das hängt am Sitz des Zahlenden. Weil beim COR ein pakistanisches Unternehmen zahlt und damit „prescribed person“ nach Section 153(1)(b) der Income Tax Ordinance 2001 ist, wird einbehalten: 15 % auf freiberufliche und selbstständige Leistungen, wenn die Person auf der Active Taxpayer List steht, sonst 30 %; 4 % auf IT- und IT-gestützte Leistungen, sonst 8 %; die Bagatellgrenze liegt bei Rs 30.000 im Jahr. Der einbehaltene Betrag wirkt als Mindeststeuer und wird in ihrer Steuererklärung angerechnet. ATL-Status und Leistungskategorie bestätigen wir beim Onboarding, damit ab der ersten Zahlung der richtige Satz gilt.

Nur unter engen Voraussetzungen: IT- oder IT-gestützte Leistungen, direkt an einen ausländischen Kunden exportiert, Registrierung beim Pakistan Software Export Board, abgegebene Steuererklärung und Zahlungseingang über eine Bank mit Proceeds Realisation Certificate — dann greift nach Section 154A bis einschließlich Steuerjahr 2029 eine Abgeltungsteuer von 0,25 %. Zahlt dagegen unsere Partnergesellschaft im Inland, werden die Einkünfte nach den normalen Stufen besteuert, mit der Quellensteuer nach Section 153 als Untergrenze. Manche Fachkräfte bevorzugen deshalb den Exportweg; beide Varianten gehen wir mit Ihnen und der Person durch, bevor die Struktur festgelegt wird.

Ohne schriftliche Übertragung bleiben sie bei der beauftragten Person. Nach der Copyright Ordinance 1962 ist der Urheber erster Rechteinhaber, und nur in Auftrag gegebene Fotografien, Porträts, Stiche und Filme gehen ohne Weiteres auf den über, der dafür bezahlt hat. Section 14 verlangt für jede Übertragung die Schriftform, und eine Übertragung durch den Urheber fällt nach zehn Jahren zurück, wenn der Vertrag das nicht regelt. Der Dienstvertrag von Aniday enthält deshalb die Übertragung, eine unbefristete Lizenz als Absicherung und eine Lizenz für bereits bestehendes Material; die Eigentumsfrage ist damit vor dem ersten Arbeitsergebnis geklärt.

Dann drohen dem Auftraggeber Nachforderungen für EOBI und die Sozialversicherung der Provinz sowie Ansprüche auf Gratuity, Urlaub, Kündigungsfrist und Wiedereinstellung oder Abfindung nach dem Standing-Orders-Recht, dazu das steuerliche Risiko aus versäumter Quellensteuer; einem ausländischen Auftraggeber kann zusätzlich eine Betriebsstätte in Pakistan zugerechnet werden. Bei unserem COR trifft das die Partnergesellschaft von Aniday als Vertragspartnerin und nicht Sie. Unsere Prüfung am Control-Test ist ohnehin darauf angelegt, dass ein Auftragsverhältnis gar nicht erst so aufgesetzt wird.

Das hängt an Provinz und Leistung. Die Sales Tax auf Leistungen ist Provinzsache — 16 % in Punjab und Islamabad, 15 % in Sindh, Khyber Pakhtunkhwa und Belutschistan, mit ermäßigten Sätzen für IT- und IT-gestützte Leistungen in mehreren Provinzen —, und eine Umsatzschwelle gibt es nicht: Registrieren muss sich in der Regel jeder, der eine steuerbare Leistung erbringt. Exportierte Leistungen, die in Devisen bezahlt werden, sind mit 0 % besteuert, weshalb viele Freelancer mit ausschließlich ausländischen Kunden nicht darunterfallen. Die Leistung an unsere Partnergesellschaft ist dagegen eine Inlandsleistung: Provinz und Leistungskategorie prüfen wir beim Onboarding und wickeln eine etwaige Steuer auf der Rechnung ab.

Ausgezahlt wird in Rupien per Banküberweisung oder Raast von unserer Partnergesellschaft, abzüglich Quellensteuer nach Section 153, im Rhythmus des Vertrags — monatlich ist der Regelfall, bei Projektarbeit sind Meilensteinzahlungen üblich. Sie zahlen dafür eine Aniday-Rechnung in USD oder SGD. Von der Statusprüfung bis zum unterschriebenen Vertrag vergehen in der Regel 3–7 Werktage, sofern CNIC, NTN und Bankverbindung vorliegen.

Häufige Fragen zu Auftragnehmern in Pakistan

Kundenstimmen

Wie andere Unternehmen mit Aniday in Pakistan beauftragen, auszahlen und ihr Team aufbauen — in ihren eigenen Worten.

Ihre ersten Auftragnehmer:innen in Pakistan

Im COR-Paket enthalten
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    Statuscheck am Control-Test vor dem Onboarding
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    Dienstvertrag mit der Partnergesellschaft als Vertragspartei
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    Übertragung der Schutzrechte und Vertraulichkeit geregelt
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    Auszahlung in PKR, eine Sammelrechnung in USD oder SGD an Sie
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    Quellensteuer nach Section 153 einbehalten, abgeführt, bescheinigt
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    Haftung für die Statuseinordnung bei Aniday
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