Den Vertrag mit Ihrer selbstständigen Fachkraft unterschreibt eine Aniday-Gesellschaft vor Ort — eigene Gesellschaften in Singapur, Vietnam und Malaysia, geprüfte Partnergesellschaften in ganz Asien. Vorher steht die Statusprüfung; danach folgen der rechtskonforme lokale Dienst- oder Werkvertrag, die Steuer- und IP-Unterlagen sowie die Auszahlung in Landeswährung. Wird der Status später angezweifelt, haften wir. An der fachlichen Zusammenarbeit ändert das nichts.
Hinter dem Contractor of Record (COR) steht eine lizenzierte Gesellschaft im jeweiligen Land, die die selbstständige Fachkraft in Ihrem Auftrag rechtswirksam beauftragt. Sie prüft zuerst, ob die Tätigkeit nach lokalem Recht wirklich selbstständig ist, unterzeichnet dann den Dienst- oder Werkvertrag, zahlt in Landeswährung aus, verwahrt Steuer- und IP-Unterlagen, stellt Ihnen eine Rechnung und haftet, wenn der Status angezweifelt wird. Für angestellte Rollen gibt es das Gegenstück, den Employer of Record: EOR bei Anstellung, COR bei Selbstständigkeit. Contractor-Management-Software bleibt dagegen ein Werkzeug für Auszahlungen — Ihr Vertragspartner wird sie nicht.
Aus Sicht eines Auftraggebers in Deutschland, Österreich oder der Schweiz zählt zusätzlich die eigene Seite: Wer eine selbstständige Person unmittelbar beauftragt, trägt das Risiko der Scheinselbstständigkeit und muss im Streitfall ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV führen. Ist eine Aniday-Gesellschaft Vertragspartei, entsteht das Auftragsverhältnis im jeweiligen Land und nicht am Sitz der Muttergesellschaft — die lokalrechtliche Exposition rückt damit vom Headquarter weg. Die Rechnung von Aniday buchen Sie als Leistungsbezug aus dem Ausland im Reverse-Charge-Verfahren.
Vertragspartner ist die Aniday-Gesellschaft vor Ort. Sie registrieren nichts, melden nichts an und eröffnen kein Bankkonto — Spezialisten in einem neuen Land sind in wenigen Tagen unter Vertrag.
Jedes Auftragsverhältnis läuft vor dem Start durch die Abgrenzungskriterien des jeweiligen Landes zwischen Arbeitnehmer und Selbstständigem. Ergibt die Prüfung eine Anstellung, hören Sie das von uns, und die Person läuft über den EOR.
Stuft eine Behörde eine über unseren COR beauftragte Person später als Arbeitnehmer ein, trägt Aniday die Steuernachzahlungen, Sozialabgaben und Ansprüche. Dafür zahlen Sie die Gebühr.
Sie erhalten eine Sammelrechnung. Zur Fachkraft geht eine lokale Banküberweisung in VND, MYR, SGD, IDR, PHP, INR und weiteren Währungen, im Rhythmus, der im Vertrag steht.
In den meisten asiatischen Rechtsordnungen bleiben Auftragswerke beim Urheber, solange nichts Schriftliches vorliegt. Deshalb stehen IP-Übertragung, Vertraulichkeit und Datenschutz schriftlich in jedem Vertrag.
Vier Punkte, auf die es ankommt, wenn Sie nach Asien und aus Asien heraus beauftragen:
Vertragspartner sind Aniday Pte. Ltd. (Singapur), Aniday LLC (Vietnam) und Aniday Sdn Bhd (Malaysia) — und nicht der Partner eines Wiederverkäufers drei Stufen weiter.
Abgrenzungskriterien, steuerliche Behandlung und Schwellenwerte stehen mit Quellen auf jeder Länderseite unten. Was wir tun, ist damit nachprüfbar.
Beginnen können Sie mit einem Auftragsverhältnis und später auf Anstellung umstellen, wenn die Rolle wächst. Ansprechpartner und Vertragshistorie bleiben, ein zweites Onboarding entfällt.
Sie suchen die Person noch? Über 50.000 Headhunter in ganz Asien übernehmen das, der COR beauftragt anschließend. Über 5.000 Unternehmen arbeiten mit Aniday.
Leistungsumfang, Arbeitszeiten, Weisungsgebundenheit und Exklusivität gehen wir an den Regeln des jeweiligen Landes entlang durch. Am Ende steht die Bestätigung für den COR — oder die Empfehlung, den EOR zu nutzen.
Leistungen, Vergütung, Vertraulichkeit, IP-Übertragung, Datenverarbeitung und Kündigungsbedingungen stehen im Vertrag, den die Aniday-Gesellschaft mit der Person schließt — in der Landessprache, wo das Gesetz es verlangt.
Identitäts- und Steuerresidenzprüfung, lokale Steuernummer, Bankverbindung und Umsatzsteuer- oder GST-Status. Das Compliance-Paket daraus geht an Ihre Wirtschaftsprüfer.
Aus freigegebenen Rechnungen entsteht eine Sammelrechnung von Aniday an Sie. Die Auszahlung geht in Landeswährung heraus, Quellensteuer wird einbehalten, wo das Land es vorschreibt, und Jahresübersichten halten wir bereit.
Abgrenzungskriterien zwischen Arbeitnehmer und Selbstständigem, Steuer- und Quellensteuerregeln, Umsatzsteuer- oder GST-Schwellen, die gesetzliche IP-Grundregel und die Zahlungswege: Jede Länderseite führt das mit Quellen auf.
Wie andere Unternehmen mit Aniday in ganz Asien beauftragen und auszahlen — in ihren eigenen Worten.
Am Vertragspartner: Ein Contractor of Record (COR) tritt selbst in den Vertrag mit Ihrer Fachkraft ein und trägt die Haftung für die Statuseinordnung. „Agent of Record“ (AOR) ist der ältere Begriff aus der Zeitarbeitsbranche für dieselbe Idee; manche Anbieter verwenden ihn für einen schlankeren, agenturähnlichen Service. Contractor-Management-Software wickelt dagegen nur Verträge, Rechnungen und Auszahlungen ab — Sie bleiben Vertragspartner, und das Risiko der Scheinselbstständigkeit bleibt bei Ihnen. Soll dieses Risiko aus Ihren Büchern verschwinden, führt kein Weg am COR vorbei.
Das entscheidet die Tätigkeit, nicht Ihre Präferenz: Weisungsgebundene, dauerhafte Vollzeitarbeit ist in jedem Land, das wir abdecken, eine Anstellung. Für solche Rollen stellt ein Employer of Record die Person unter einem lokalen Arbeitsvertrag an, mit Gehaltsabrechnung, Sozialabgaben, Urlaub und gesetzlichem Schutz. Ein Contractor of Record beauftragt eine tatsächlich selbstständige Person unter einem Dienst- oder Werkvertrag — ohne Anstellung, ohne Sozialabgaben, ohne Urlaub. Was im Einzelfall zutrifft, sagen wir Ihnen vor der Unterschrift.
In den neun oben aufgeführten Ländern: über eigene Gesellschaften in Singapur, Vietnam und Malaysia sowie über geprüfte Partnergesellschaften in Indonesien, auf den Philippinen, in Indien, Bangladesch, Pakistan und Nigeria. Sitzt Ihre Fachkraft anderswo in Asien oder darüber hinaus, nennen Sie uns das Land — wir bestätigen, ob und zu welchen Bedingungen eine Beauftragung möglich ist.
Das richtet sich nach dem Land und danach, ob der Zahlende dort ansässig ist. Bei Zahlungen an ansässige natürliche Personen behalten Singapur und Malaysia nichts ein; Vietnam behält 10 % Einkommensteuer auf Honorare an ansässige natürliche Personen ohne Arbeitsvertrag ein; die Philippinen, Indien, Bangladesch, Pakistan und Nigeria wenden länderspezifische Quellensteuersätze auf Honorare an. Über unseren COR ist die Aniday-Gesellschaft vor Ort der Zahlende und behält die korrekte Quellensteuer ein und führt sie ab — bei Ihnen landet eine Rechnung.
Über eine feste Monatsgebühr pro Auftragnehmer, kalkuliert nach Volumen und Land — nicht über einen Prozentsatz der Vergütung. Die Honorare selbst reichen wir zum Selbstkostenpreis in Landeswährung durch. Nennen Sie uns Länder und Anzahl der Personen; das Angebot liegt innerhalb eines Werktags bei Ihnen.