Wer in Indien einstellt, muss komplexes Arbeitsrecht, EPF-Pflichtbeiträge, GST-Vorgaben und bundesstaatliche Sonderregeln sauber einhalten. Mit den EOR-Services von Aniday beschäftigen Sie Mitarbeiter in Indien legal, ohne eine eigene lokale Gesellschaft (Legal Entity) zu gründen – bei 100 % Compliance mit dem indischen Arbeitsrecht. Gerade für Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ist das der schnellste Weg in den indischen Markt.
Als Ihr Employer of Record in Indien stellt der EOR-Anbieter indische Mitarbeiter in Ihrem Namen ein. Wir übernehmen Arbeitsverträge, EPF- und ESI-Pflichtbeiträge, GST-Compliance, den Lohnsteuer-Quellenabzug (TDS), die monatliche Gehaltsabrechnung und alle gesetzlichen Meldepflichten – Sie steuern die fachliche Arbeit und Leistung Ihres Teams. Wenn Sie bereits eine eigene lokale Gesellschaft in Indien haben, sind für Sie vermutlich unsere Professional Employer Organization (PEO) Services in Indien die bessere Wahl.
Mit dem EOR von Aniday stellen Sie Talente in Indien schnell ein und bezahlen sie rechtssicher – ganz ohne eigene Gesellschaft vor Ort.
Stellen Sie in Indien ein, ohne sich mit dem aufwendigen lokalen Gründungsverfahren zu befassen.
Wir übernehmen Gehaltsabrechnung, EPF, ESI, GST und alle Steuermeldungen. 100 % Compliance, jederzeit.
Wir helfen bei der Bürosuche, beschaffen IT-Ausstattung und wickeln die Spesenabrechnung Ihrer Mitarbeiter ab.
Geringere Anfangsinvestition, weniger Verwaltungsaufwand und deutlich reduzierte rechtliche und finanzielle Risiken.
Testen Sie den indischen Markt, bevor Sie sich langfristig binden. Ihr Team wächst oder schrumpft flexibel mit Ihrem Bedarf.
Ihre Daten und Ihr geistiges Eigentum sind durch branchenführende Sicherheits- und Vertraulichkeitsstandards geschützt.
Nur drei einfache Schritte bis zur rechtssicheren Einstellung in Indien.
Erstberatung
Wir klären Ihre Einstellungsziele und verstehen Ihren Bedarf und Ihre Anforderungen für den Standort Indien.
Vertragserstellung
Verträge für Angestellte oder Freelancer werden erstellt und unterzeichnet – konform mit dem indischen Arbeitsrecht.
Onboarding und laufende Betreuung
EPF-/ESI-Registrierung und GST-Meldungen. Gehaltszahlung und laufende Gehaltsabrechnung.
Arbeitgeber müssen sich registrieren und Pflichtbeiträge zum EPF (Pensionsfonds) und zur ESI (gesetzliche Krankenversicherung) abführen; hinzu kommt die Gratuity, eine gesetzliche Abfindungszahlung nach fünf Jahren Betriebszugehörigkeit. Ein 13. Monatsgehalt gibt es in Indien nicht – stattdessen greift der gesetzliche Bonus von 8,33 %–20 % des Jahreslohns nach dem Payment of Bonus Act. Aniday erfüllt alle diese Pflichten Monat für Monat für Sie.
Ja, beides ist möglich. Bei ausländischen Mitarbeitern unterstützen wir das Visa-Sponsoring und kümmern uns im Rahmen der EOR-Vorgaben um die Arbeitserlaubnis.
Ja, allerdings gelten bestimmte Verfahren und Kündigungsfristen. Aniday stellt sicher, dass die Kündigung rechtmäßig abläuft, Abfindungen korrekt berechnet werden und der Austritt regelkonform abgeschlossen wird.
Aniday führt den monatlichen Lohnsteuer-Quellenabzug TDS (Tax Deducted at Source) durch und stellt den Mitarbeitern jährlich das Formular Form 16 aus. So gehen alle Meldungen an das indische Einkommensteueramt korrekt und fristgerecht ein.
In der Regel dauert das Onboarding 5–7 Arbeitstage. Voraussetzung ist, dass alle Unterlagen vollständig vorliegen und der Arbeitsstatus bestätigt ist.
Lesen Sie echtes Feedback unserer Kunden – und warum sie Aniday als EOR-Partner in Indien vertrauen.